Haushaltshilfe nach OP, Unfall oder bei Erkrankung
Wenn Sie nach einer Operation, einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung Ihren Haushalt nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V. Von der Beantragung bis zur passenden Haushaltshilfe – wir machen das.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse – wann steht sie Ihnen zu?
Sind Sie nach einer Operation, einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage, Ihren Haushalt weiterzuführen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach §38 SGB V übernommen – Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
- Nach einer stationären oder ambulanten Operation
- Nach einem Unfall (z. B. Knochenbruch)
- Bei akuter Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung
- Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
- Bei schwerer akuter Erkrankung (z. B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall)
- Wenn kein Angehöriger den Haushalt übernehmen kann
- NACH OPERATION
Haushaltshilfe nach Operation
Ob Hüft-OP, Bandscheibenvorfall oder ambulanter Eingriff, nach einer Operation brauchen Sie Ruhe und Zeit zur Genesung. Wir übernehmen Einkauf, Kochen, Reinigung und die Betreuung der Kinder, damit Sie sich voll auf Ihre Erholung konzentrieren können. Die Krankenkasse trägt bis zu 90 % der Kosten, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
- NACH UNFALL
Haushaltshilfe nach Unfall
Nach einem Unfall – etwa mit einem Knochenbruch, Bänderriss oder nach einer stationären Behandlung – ist der Alltag oft nicht mehr allein zu bewältigen.
Mit einer ärztlichen Bescheinigung genügt ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse, und wir organisieren schnell eine geeignete Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause.
Haushaltshilfe bei Erkrankung – §38 SGB V
Bei einer schweren akuten Erkrankung oder deren plötzlicher Verschlimmerung unterstützt Sie eine Haushaltshilfe im Alltag. Der Anspruch ist im Paragraph 38 SGB V gesetzlich verankert.
- Krebserkrankung
- Nach einem Unfall (z. B. Knochenbruch)
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Knochenbruch
- Hüftgelenks-OP
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ihre Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten für die Haushaltshilfe. Sie zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde.
- Ohne Kind im Haushalt: bis zu 4 Wochen
- Mit Kind unter 12 Jahren: bis zu 26 Wochen
- Bei manchen Kassen: bis zu 52 Wochen, Altersgrenze bis 14 Jahre
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- GESETZESGRUNDLAGE
§38 SGB V - einfach erklärt
„„Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit – insbesondere nach einem Krankenhaus aufenthalt, einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung – die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.”
Voraussetzung: Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen.
Unsere Standorte
Mit unseren Standorten sind wir regional für Sie erreichbar und persönlich für Sie da.
Unsere Leistungen bei Ihnen zu Hause
Damit Sie sich in Ruhe erholen können, während wir uns um den Haushalt kümmern.

Reinigung der Wohnräume
Putzen, Staubwischen, Aufräumen.

Kochen & Zubereiten
Frische Mahlzeiten nach Ihren Wünschen.

Einkäufe & Besorgungen
Lebensmittel, Apotheke, Drogerie.

Betreuung der Geschwisterkinder
Bringen, Holen und Alltag mit den Geschwistern.

Begleitung zu Terminen
Arzt, Therapie, Reha - wir bringen Sie hin

Wäsche & Bügeln
Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen.
In 3 Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe
Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab – von Anfang bis Ende.

Kostenloses Beratungsgespräch
Wir prüfen Ihren Anspruch und klären alle offenen Fragen.

Antrag bei der Krankenkasse
Wir übernehmen die Antragstellung mit der ärztlichen Bescheinigung.

Ihre Haushaltshilfe kommt
Eine feste Bezugsperson startet zuverlässig bei Ihnen zu Hause.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Ja. Auch ohne Kind haben Sie bei schwerer Krankheit oder nach einer OP Anspruch auf eine Haushaltshilfe – gesetzlich für bis zu 4 Wochen (§38 SGB V).
Sie zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten (mind. 5 €, max. 10 € pro Tag). Die restlichen 90 % übernimmt Ihre Krankenkasse.
Ohne Kind bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen. Einige Kassen verlängern auf bis zu 52 Wochen. Wir prüfen das für Ihre Kasse.
Sie brauchen nur eine ärztliche Bescheinigung – den kompletten Antrag bei der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
In den meisten Fällen in unter 7 Tagen nach Bewilligung durch die Krankenkasse.
Unser Qualitätsversprechen
Aktiv seit 2020 über
Sie vertrauen uns Ihre Liebsten an - das nehmen wir ernst.
- Krankenkassen-anerkannte Alltagshilfen
- Wir kümmern uns um die Abrechnung
- Persönlich erreichbar - Rückruf innerhalb von 24 Stunden
- Hilfe in unter 7 Tagen
Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen schnell, unkompliziert und mit viel Verständnis weiter. Erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Kontakt
Mobil: 0152 087 189 35
Telefon: 08671/ 8489661
Email: alltagshilfe@daheimagentur.de
Montag -Freitag von 08:00-16:00Uhr
- Ansprechspartner vor Ort
- Bereitstellung der Haushaltshilfe
- Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
- Festangestellt
- Geschult und Zuverlässig
- Unfall- & haftpflichtversichert
- Geprüft inkl. erweitertem
- Führungszeugnis
- Reinigung der Wohnräume
- Betreuung
- Einkaufen & Kochen
- Wäsche waschen & bügeln
- Begleitung
- Transport
- Und vieles mehr
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