Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Kostenlose Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung – wir begleiten Sie zuverlässig von der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse bis zur passenden Haushaltshilfe. So können Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft konzentrieren – weil Ihre Gesundheit jetzt an erster Stelle steht.
Haushaltshilfe für Schwangere – wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach §24h SGB V.
- Flexible Stunden - nach Ihrem Rhythmus
- Vorzeitige Wehen oder frühzeitig geöffneter Muttermund
- Risikoschwangerschaft
- Krankenhaus- oder Tagesklinik-Aufenthalt
- Verkürzter Gebärmutterhals / Risiko einer Frühgeburt
- Schwächung nach der Entbindung
Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft
Bei einer Risikoschwangerschaft – etwa bei vorzeitigen Wehen, verkürztem Gebärmutterhals, ärztlich verordneter Schonung oder drohender Frühgeburt – steht Ihnen eine Haushaltshilfe besonders schnell zu.
Schon eine ärztliche Bescheinigung genügt, damit Ihre Krankenkasse die Kosten nach §24h SGB V vollständig übernimmt. Wir kümmern uns um Antrag und Vermittlung, damit Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Baby konzentrieren können.
Haushaltshilfe nach der Geburt
Auch nach der Entbindung haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe – im Wochenbett, nach einem Kaiserschnitt oder bei körperlicher Schwächung.
Wir unterstützen Sie im Haushalt, bei der Versorgung der Geschwisterkinder und im Alltag mit Ihrem Neugeborenen, damit Sie sich in Ruhe erholen können.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu 100 %, ganz ohne Eigenanteil.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Für Schwangere und Mütter nach der Entbindung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Haushaltshilfe zu 100 %. Sie sind gesetzlich von der sonst üblichen Zuzahlung befreit.
- 0 € Eigenanteil – keine Zuzahlung
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- Anspruchsdauer: so lange ärztlich bescheinigt
- GESETZESGRUNDLAGE
§24h SGB V – einfach erklärt
„Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.”
Ist Ihr Partner berufstätig, gilt die zweite Voraussetzung in der Regel als erfüllt.
Unsere Standorte
Mit unseren Standorten sind wir regional für Sie erreichbar und persönlich für Sie da.
Unsere Leistungen – im Haushalt und nach der Entbindung
Damit Sie sich auf Erholung und Ihr Baby konzentrieren können.

Wohnung & Wäsche
Putzen, Aufräumen, Wäsche waschen und bügeln.

Kochen & Vorbereiten
Frische, leichte Mahlzeiten – ganz nach Wunsch

Einkäufe & Besorgungen
Lebensmittel, Apotheke, Drogerie – wir erledigen es.

Betreuung der Geschwisterkinder
Hilfe beim Bringen, Holen und im Alltag mit Geschwistern.

Begleitung zu Terminen
Vorsorge, Hebamme, Kinderarzt – wir sind dabei.

Entlastung im Wochenbett
Damit Sie sich auf Ihre Erholung konzentrieren können.
In 3 Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe
Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab – von Anfang bis Ende.

Kostenloses Beratungsgespräch
Wir prüfen Ihren Anspruch und klären alle offenen Fragen.

Antrag bei der Krankenkasse
Wir übernehmen die Antragstellung mit der ärztlichen Bescheinigung.

Ihre Haushaltshilfe kommt
Eine feste Bezugsperson startet zuverlässig bei Ihnen zu Hause.
Häufige Fragen Haushaltshilfe für Schwangere
Jede gesetzlich versicherte Schwangere oder Mutter nach der Entbindung, die aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt nicht selbst führen kann und keine andere im Haushalt lebende Person zur Verfügung hat (z. B. weil der Partner berufstätig ist).
Nichts. Bei Anspruch nach §24h SGB V sind Sie als Schwangere gesetzlich von jeder Zuzahlung befreit. Die Krankenkasse trägt die Kosten zu 100 %.
So lange, wie ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt – sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt, bis die Mutter wieder ausreichend belastbar ist.
Sie benötigen lediglich eine ärztliche Bescheinigung und einen Antrage bei Ihrer Krankenkasse . Den restlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse übernehmen wir komplett für Sie.
In den meisten Fällen in unter 7 Tagen nach Bewilligung durch die Krankenkasse.
Unser Qualitätsversprechen
Aktiv seit 2020 über
Sie vertrauen uns Ihre Liebsten an - das nehmen wir ernst.
- Krankenkassen-anerkannte Alltagshilfen
- Wir kümmern uns um die Abrechnung
- Persönlich erreichbar - Rückruf innerhalb von 24 Stunden
- Hilfe in unter 7 Tagen
Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen schnell, unkompliziert und mit viel Verständnis weiter. Erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Kontakt
Mobil: 0152 087 189 35
Telefon: 08671/ 8489661
Email: alltagshilfe@daheimagentur.de
Montag -Freitag von 08:00-16:00Uhr
- Ansprechspartner vor Ort
- Bereitstellung der Haushaltshilfe
- Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
- Festangestellt
- Geschult und Zuverlässig
- Unfall- & haftpflichtversichert
- Geprüft inkl. erweitertem
- Führungszeugnis
- Reinigung der Wohnräume
- Betreuung
- Einkaufen & Kochen
- Wäsche waschen & bügeln
- Begleitung
- Transport
- Und vieles mehr
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