Kostenlose Haushaltshilfe für Schwangere
Kostenlose Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Mit Daheim Agentur rundum versorgt. Von der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.
Haushaltshilfe für Schwangere
Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele:
Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
- Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
- Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
- Sie haben frühzeitige Wehen
Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin.
Anspruchsdauer
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h SGB V verankert.
Einfach erklärt
Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein, können Sie hierfür den gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nutzen.
24h SGB V Gesetzesauszug
****„Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.“Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft die zweite Voraussetzung zu, dass keine weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann.
Beispiele:
- Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
- Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
- Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
- Sie haben frühzeitige Wehen
- Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
Sie hatten einen Unfall während der Schwangerschaft
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie gesetzlich von der Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Anspruchsdauer
Die gesetzlichen Vorschriften enthalten keine zeitliche Begrenzung wie lange die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung zu gewähren ist. Die Gewährung muss damit grundsätzlich solange erfolgen, wie die Notwendigkeit von einem Arzt für notwendig erachtet und begründet wird. Nach der Geburt kommt die Gewährung der Haushaltshilfe nach § 24h SGB V solange in Betracht, wie die Mutter durch die Entbindung bzw. deren Folgen noch geschwächt ist.
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