Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Haushaltshilfe über die Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Von der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes, vorübergehend nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die anfallenden Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer beträgt 4 – 26 Wochen.

Zuzahlung

Für Betroffene mit einem Beinbruch, Krebserkrankung oder einer anderen Diagnose werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde.

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h und im § 38 SGB V verankert.

Genauere Infos zu Ihrem Anspruch

Haushaltshilfe während einer Erkrankung, nach einer Operation oder nach einem Unfall

Einfach erklärt

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund von einer Erkrankung, einer Operation oder eines Unfalls selbst nicht in der Lage sein Ihren Haushalt zu führen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiele:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Knochenbruch
  • Bandscheibenvorfall
  • Gallenblasenentfernung
  • Hüftgelenksoperation
  • Außerdem erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Anspruch auf folgende Leistung haben:

Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V

Anspruchsdauer ohne Kind 

Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.

Anspruchsdauer mit Kind

 Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 13 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Geringe Zuzahlung 

90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde. 

  • 38 SGB V Gesetzesauszug

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 bis 4 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse

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Häufige Fragen Haushaltshilfe Krankenkasse

Wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser Anspruch ist im § 38 SGB V verankert.
 
Im Rahmen der Haushaltshilfe fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich, an.
Für die Dauer des stationären Aufenthalts, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
 
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft wird.
Bei schweren akuten Erkrankungen wird die Dauer der Haushaltshilfe individuell geprüft, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
 
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft wird.
Bei chronischen Erkrankungen besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Haushaltshilfe kann nur in Notlagen bei kurzfristigen und plötzlichen Erkrankungen beantragt werden. Eine Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Jede Unterstützungszeit werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden und den Verbrauch Ihres persönlichen Budgets bei der Pflegekasse.

Nein, sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr brauchen, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Unterstützung wird dann zum gewünschten Zeitpunkt eingestellt.

Rezensionen

Barbara J
Barbara J
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Ich bin sehr zufrieden mit der Daheim Agentur. Nach der Geburt war ihr Team eine große Hilfe. Während ich Zeit mit dem Baby verbrachte, kümmerte sich Alena um den Haushalt und die Einkäufe. Sie waren verantwortlich, gründlich und freundlich. Besonderer Dank geht an die Leiterin Poletan, die mir immer mit den Terminen entgegengekommen ist.
Gordana Maksimović
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Nidal El falah
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Isabell Weber
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Patrizia
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Andrea Drexler
Andrea Drexler
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Alles bestens
babs strobl
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Monika Guttmann
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