Häufige Fragen
Ja, wir sind entsprechend qualifiziert und zertifiziert, so dass wir die erbrachten Unterstützungsleistungen direkt abrechnen dürfen, wenn Sie dies wünschen und uns dazu ermächtigen (Abtretungserklärung).
Wir versuchen, Ihnen gleichbleibend eine Alltagshilfe zur Seite zu stellen. Sollte diese aus Gründen von Krankheit oder Urlaub verhindert sein, wird Ihnen, wenn Sie dies wünschen, eine Ersatzkraft für die Zeit der Abwesenheit gestellt.
Ja, unsere AlltagshelferInnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.
Nein, sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr brauchen, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Unterstützung wird dann zum gewünschten Zeitpunkt eingestellt.
Jede Unterstützungszeit werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden.