Häufige Fragen

Ja, wir sind entsprechend qualifiziert und zertifiziert, so dass wir die erbrachten Unterstützungsleistungen direkt abrechnen dürfen, wenn Sie dies wünschen und uns dazu ermächtigen (Abtretungserklärung).

Mit den 125 € Entlastungsbetrag stellen wir Ihnen 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung.
 
Sollte sich bei Ihnen bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt haben, kann dies dementsprechend für weitere Stunden eingesetzt werden. Zudem gibt es noch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten. Zum Beispiel, ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflegegeld, hier beraten wir Sie gerne.

Wir versuchen, Ihnen gleichbleibend eine Alltagshilfe zur Seite zu stellen. Sollte diese aus Gründen von Krankheit oder Urlaub verhindert sein, wird Ihnen, wenn Sie dies wünschen, eine Ersatzkraft für die Zeit der Abwesenheit gestellt.

Ja, unsere AlltagshelferInnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.

Nein, sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr brauchen, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Unterstützung wird dann zum gewünschten Zeitpunkt eingestellt.

Jede Unterstützungszeit werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden.